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Gebäudeunterhaltung

Kernaufgaben der HVW sind auch die Veranlassung und Überwachung von Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen.

Unter dem Begriff Unterhaltung (sehr oft: Bauunterhaltung) wird im Bauwesen die so genannte Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit verstanden.

Prinzipiell wird zwischen den Kosten der reinen Bauausführung (Investitionskosten) und der Kosten der Unterhaltung (Instandhaltungskosten) unterschieden. Die Instandhaltungskosten umfassen zum einen die regelmäßige Wartung und Reparatur von Bauwerken und geht hin bis zum Austausch ganzer Gebäudeteile (z. B. einer Dacherneuerung). Zum anderen fallen aber auch die Reinigung, die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas des Bauwerks sowie der Winterdienst unter die Unterhaltung. Die Kosten der Unterhaltung eines Bauwerks sind aufgrund der langfristigen Nutzungsdauer im Verhältnis höher als die reinen Baukosten.

Bei Anlagen, technischen Systemen etc. spricht man im Gegensatz dazu nur von Instandhaltung.